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Parlamentsarbeit

Mülheim,19.02.2021

Herr Oberbürgermeister,

meine Damen und Herren,

liebe Gäste,

 

 „Weder die Grundsteuererhöhung noch die Einsparung bei der OGS, beim ÖPNV und Stellenabbau wird das Haushalts-Defizit verringern. Mit Erhöhung der Steuern und Kürzungen in der Daseinsvorsorge wälzen Sie die Krisenlasten seit Jahren auf die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger ab. „ Mit diesen Worten habe ich den letzten Haushalt kommentiert, der immer auch ein Ergebnis des so genannten Stärkungspaktes –besser genannt Kürzungspaktes -ist. Dass sich damit die strukturellen Probleme in Mülheim nicht verbessert haben, dass wissen wir alle und das kann jeder in Mülheim sehen.

 

Wir haben:

•Sanierungsbedürftige Schulen und Sportstätten

•Fehlender sozialer Wohnungsbau

•Kürzungen beim ÖPNV

•Hohe Steuern

•Hohe Gebühren…

.Kürzungen bei OGS und städtischen Bibliotheken

 

Die Liste ließe sich noch weiter fortführen und es sind alles Dinge, gegen die sich WIR AUS Mülheim gewehrt hat. Es sind die harten Einschnitte zu denen das Land viele Kommunen verdonnert hat. Und jetzt kommt zu all dem noch das, wovor die Kritiker zu Recht immer gewarnt haben: Mit der ersten Krise, werden die Kommunen ihre schwarze Null bei all ihren eigenen Anstrengungen all den Belastungen, die die Einwohnerinnen und Einwohner in Kauf nehmen müssen, nicht halten können.

 

Statt Altschuldenregel, Zinsmoratorium, Konnexitätsprinzip und Millionärssteuer haben wir jetzt Corona. Und damit genau das, wovor die Parteien des Kürzungspaktes Angst haben: Nämlich Neuverschuldung. ( Power Point Präsentation Herr Mendack)Haushaltsbelastungen (einschließlich fehlender Steuern) dürfen „isoliert“ werden. Summe der Belastungen wird als außerordentlicher Ertrag gebucht.“ also als Einnahme. Zugegebenermaßen etwas versteckt, denn der Haushaltsplan wird trotzdem als ausgeglichen dargestellt. Dieser Trick –vom Kämmerer zur Einbringung des Haushalts erklärt -ist ausdrücklich so vom Land genehmigt. Und das mit gutem Grund. Nur so kann die Stadt neue Schulden aufnehmen und verstößt trotzdem nicht gegen das Stärkungspaktgesetz.

 

 

Und gleichzeitig haben Bund und Land nicht vor Kommunen bei Corona bedingten Haushaltsbelastungen weiter zu helfen. Denn mit der unterlassenen Hilfeleistung setzt sich die Politik von Bund und Land –egal ob SPD-CDU; egal ob CDU-FDP fort.

 

 

Sie haben kein Interesse daran, strukturell und dauerhaft die Einnahmeseite der gebeutelten Städte zu stärken oder selbst für die Kosten aufzukommen, die sie den Kommunen auferlegt haben. Und so, trotz all der Belastungen, die Sie Mülheimerinnen und Mülheimern bereits letztes Jahr zugemutet haben, hinterlässt die Stadt Schulden in Millionenhöhe, die an die nächste Generation weitergegeben werden.

 

Stattdessen glauben Sie selbst immer noch an das übliche Märchen: Durch Kürzungen in der Daseinsvorsorge wird es allen gut gehen. WIR AUS Mülheim glaubt nicht an dieses Märchen und will stattdessen Prüfung, Verhandlungsaufnahme nach einem Zins- und Schuldenmoratorium für die Kommunen, sowie Altschuldenregelung des Landes! Reintegration der GmbHs in die Stadtverwaltung, Abbau der hochdekorierten Geschäftsführerposten!.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir brauchen einen Haushalt,

•der gerade zu Zeiten aber nicht nur während Corona, der sozialen Spaltung unserer Gesellschaft ausnahmslos entgegentritt.

•der Bund und Land signalisiert, dass wir eine Umverteilung des Reichtums brauchen, statt einen Haushaltssanierungsplan auf Kosten der Lebensqualität.

•der Bildung den Stellenwert gibt, den sie verdient.

.den Bürgerentscheid für die VHS akzeptiert und Umsetzt.

 

Das sehen wir bei dem vorliegenden Haushalt nicht.

Einen solchen Haushalt die zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger geht, spaltet unsere Gesellschaft und stärkt rassistische Parteien. aus diesem Grund lehnen wir den vorgelegten Haushalt ab!

 

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Cevat Bicici für das Wählerbündnis - WIR AUS Mülheim

 

 

 

 

 

Gemeinsamer Antrag von MBI, WIR AUS Mülheim und DIE LINKE

 

Zu TOP 4.5. im Finanzausschuss und Top 14.9 im Rat: „Etat 2021 V. Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020 -2024 – V 21/0079-01“

für den Finanzausschuss am 16.02. 2021 und den Rat der Stadt (bzw. Hauptausschuss anstelle) am 19.02.21

Sanierung und Wiederinbetriebnahme der VHS in der MüGa gemäß des Auftrags durch den Bürgerentscheid vom 6.10.2019

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen
Der Rat der Stadt Mülheim beschließt:

Der Immobilienservice stellt den Punkt Sanierung der VHS Bergstraße ein in sein Investitionsprogramm und veranschlagt für das Jahr 2021 Mittel von 2 Mio. € für die Brandschutzsanierung. Welcher Gesamtbetrag für die Sanierung und Renovierung in welchen Zeiträumen und im Einzelnen für die Folgejahre angesetzt werden, wird abhängig davon gemacht, welches Gesamtkonzept für die Nutzung des Gebäudes erarbeitet wird, und zwar unter Berücksichtigung  des Sanierungskonzeptes, das von Herrn Prof. Pfeiffer im Auftrag des Architekten Herrn Teich vorgelegt wird.

 

Begründung:
Der Bürgerentscheid für eine Wiederinbetriebnahme der VHS muss umgesetzt werden. Das Wie hat sich leider verzögert, auch weil noch kein Konzept für Notwendigkeit und einzelne Sanierungsschritte aufgestellt wurde. Herr Teich hat angeboten, zusammen mit Prof. Pfeiffer einen Vorschlag dazu auf seine Kosten vorzulegen. Da nun ein erster Termin im Gebäude zusammen u.a. mit OB Buchholz und Dezernent Mendack bevorsteht, könnte dies in den nächsten Monaten möglich werden. Dann könnte auch über die gesamte zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes Einigkeit erzielt werden und der gesamte Finanzierungsplan aufgestellt werden.
Überfällig sind unabhängig davon seit vielen Jahren die Maßnahmen zur Brandschutzsicherung. Dazu waren über Jahre bis zur Schließung jährlich ca. 2 Mio. € im Haushalt eingestellt, die aber nie wirklich abgerufen wurden. Da sowohl Herr Teich dafür ca. 2 Mio. € geschätzt hat und auch die Gutachter für den Immoservice für reine Brandschutzsanierung ungefähr den gleichen Betrag berechnet hatten, scheint es angebracht, dafür 2 Mio. € in den Etat 2021 aufzunehmen, damit zumindest erste Maßnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden können.

 

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Cevat Bicici, WIR AUS Mülheim
Andrea Mobini, DIE LINKE

Zu den sozialen Pflichtaufgaben einer Stadt gehört eine Bildungspolitik, bei der eine allseitige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht - wahrlich kein Feld, um zu sparen! Und wie sieht die Situation in Mülheim aus?

 

Ohne Rücksicht auf die Belange von Schülern und Eltern beschließen mit den Stimmen von CDU, Grüne, BAMH und die Fraktionslosen Stadtverordneten Birgit Felderhof, Andreas Marquardt ( ehemals „Die Linke“), Lutz Zimmermann ( über dem Ticket von AfD im Rat eingezogen) und Hasan Tuncer, (die genannten wollen eine gemeinsame Fraktion mit dem Namen „Bündnis für Bildung „ bilden) stimmten den Kürzungen den umstrittenem OGS-Konzept zu. Soviel zu „Bündnis für Bildung“.

 

„Die beschlossenen Einsparungen (Kürzungen) von 250.000 € gehen zu Lasten der Kinder und Eltern. Die gute Qualität des Offenen Ganztags wird damit zu Nichte gemacht. Was Dezernent Herr Buchholz in seiner Vorlage umschichten nennt, ist Kürzungen der guten Standards. Das Plätze in der OGS fehlen ist doch seit langem bekannt, anstatt zu kürzen, muss hier noch mehr Gelder in die Hand genommen werden, um  fehlende Plätze zu schaffen. Was wir brauchen sind höhere Gebäudekapazität und mehr pädagogisches Personal. So der Stadtverordneter Cevat Bicici.

 

WIR AUS Mülheim stimmte in der Ratssitzung am 05. Dezember 2019 den Kürzungen in der OGS nicht zu.

Für ein billigeres, besseres VHS-Sanierungskonzept in Zusammenarbeit mit dem VHS-Architekten Teich

Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 5.12.19 zu
TOP 5.1. „3. Fortschreibung des Investitionsprogramms des ImmobilienService zum Haushalt 2020; Prioritätenliste – Vorlage: V 19/0930-01“ zur Kenntnisnahme
und
TOP 5.2. „Modernisierung und Teilsanierung des Gebäudes an der Bergstraße 2 zur Nutzung als Heinrich-Thöne-Volkshochschule gemäß Bürgerentscheid am 06.10.2019; Planungsbeschluss Vorlage: V 19/0932-01“ als Planungsbeschluss

Erstellung eines Wiederherstellungskonzepts für
die Volkshochschule in der MüGa
unter Mitwirkung des Architekten, Herrn Teich

Beschlussvorschlag:
Der Planungsbeschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids vom 6.10.19 wird zurückgestellt, da er auf der Grundlage des PSPC-Assmann-Gutachtens und auf einer allumfassenden Sanierung und Renovierung beruht. Anstelle dessen beauftragt der Rat die Verwaltung, umgehend dem Architekten des Gebäudes, Herrn Teich, den Zugang zum Gebäude zusammen mit dem von ihm angebotenen renommierten Sachverständigen, Herrn Prof. Pfeiffer, zu ermöglichen, damit ein kostengünstiges, selbstverständlich fach- und sachgerechtes Konzept zur Umsetzung des Bürgerentscheids wie versprochen auf Kosten von Herrn Teich erstellt werden kann.

Begründung
In Abschnitt b) der Beschlussvorlage V 19/0932-01 soll einzig gemäß der Ausführungen des PSPC-Assmann-Gutachtens zum VHS-Standort Bergstr. weiter verfahren werden, ungeachtet des deutlichen Ergebnisses des Bürgerentscheids für die Wiedernutzung des Gebäudes als VHS. Im vorliegenden Beschlussvorschlag sind Kosten von nunmehr sogar 22,5 Mio. € inkl. alleine 3,9 Mio. € Planungskosten sowie eine europaweite Ausschreibung angegeben, so dass die Wiedernutzung der VHS erst 2025 möglich würde und zudem diverse andere Maßnahmen des Immoservice dafür zurückgestellt werden müssten.

Das alles ist überflüssig, zu teuer, zu langwierig
und entspricht nicht der Intention
des Bürgerentscheids. Im Gegenteil: Damit wird
das Bürgervotum konterkariert und sabotiert.

Das VHS-Gebäude ist nachweislich des PSPC-Assmann-Gutachtens in einem guten Zustand. Auch die vor 2 Jahren angeblichen Statikprobleme wurden genau wie mutmaßliche größere Schadstoffbelastungen nicht festgestellt. Die bis heute andauernde Schließung des Gebäudes ist nur noch mit mangelndem Brandschutz begründet. Wesentliche Brandschutzmängel wie die fehlende Schottung sind bereits seit 2007 bekannt und deren Behebung war im Brandschutzsanierungsgutachten von 2012 dezidiert aufgelistet. Diese Maßnahmen sind relativ zeitnah und ohne Komplettumbau umsetzbar.

Der Architekt Teich hat bereits mehrfach seine Hilfe angeboten, zuerst im Februar 2018 kurz vor dem Start des Bürgerbegehrens. Ende Juli 2019 wiederholte er sein Angebot und verwies gleichzeitig auf sein unstrittig bestehendes Urheberrecht an dem Denkmal der VHS in der MüGa. Bisher wurde ihm aber jedes Mal ziemlich unfreundlich kein Zutritt gestattet. Nach dem Bürgerentscheid hätte das nachgeholt werden können und sollen, was aber wegen länger währenden Krankheit im Verwaltungsvorstand nicht geschah. Anstatt jetzt einen ungeeigneten Planungsbeschluss wie oben skizziert zu beschließen, sollte Herr Teich unverzüglich und nach Möglichkeit noch vor Weihnachten zu dem VHS-Ortstermin zusammen mit Prof. Pfeiffer aus Darmstadt eingeladen werden. Herr Teich war bisher stets der festen Überzeugung, dass für ca. 2 Mio. € die Brandschutzsanierung so gestaltet werden kann, dass das Gebäude danach wieder nutzbar wäre. Danach könnten weitere Renovierungsmaßnahmen abschnittsweise durchgeführt werden, wobei der Betrieb entsprechend nach und nach in der bewährten VHS in der MüGa wieder aufgenommen werden könnte. Das ist umso notwendiger, weil der insbesondere für Weiterbildung und Integration enorm wichtige VHS-Betrieb durch die Schließung und den Ersatz am ungeeigneten Standort Aktienstr. massiv an Quantität und Qualität eingebüßt hat. Einige Bereiche müssen deshalb wieder neu aufgebaut werden, was nach und nach in den bereits renovierten Teilabschnitten im MüGa-Gebäude geschehen könnte und sollte.

Voraussetzung ist, dass der Brandschutz und die übrigen Umbauten getrennt voneinander geplant und beauftragt werden. Die Brandschutzsanierung ist dringlich, alles andere aber auf Jahre zu verteilen. Damit wird auch keine EU-weite Ausschreibung erforderlich, die das Ganze nur verzögern und deutlich verteuern würde. Herr Teich hat mehrfach ein Konzept ohne die unnötige Komplettsanierung vorgeschlagen. Deshalb sollte ihm endlich die Möglichkeit gegeben werden, dies zu konkretisieren und insbesondere für den Brandschutz eine Kostenschätzung vorzulegen. Das ist nur möglich, wenn er mit den von ihm auf seine Kosten beauftragten Experten das Gebäude auch betreten und begutachten kann. Ganz unabhängig von seinem Urheberrecht will er der Stadt Mülheim einen Gefallen erweisen, weil er bis heute auch stolz ist auf sein gelungenes Bauwerk, das nicht zufällig von der LVR-Denkmalbehörde in höchsten Tönen gelobt wurde, da die Funktionalität als Volkshochschule und als demokratische Begegnungsstätte mit dem Gebäude in hervorragender und vorbildlicher Weise umgesetzt worden war. Genau das dokumentierte sich bis zur überfallartigen Schließung immer wieder und an vielfältigen Beispielen. Auch deshalb wurde unsere VHS u.a. zum 25jährigen Jubiläum in allerhöchsten Tönen gelobt. Nach den verschiedenen Anläufen ab 2013, die VHS aus der MüGa verlagern zu wollen, wurde sie zwar zusehends stiefmütterlich behandelt, konnte aber trotz aller Erschwernisse im wesentlichen ihr hohes Niveau und mit über 500 Kursen auch ein großes Angebot aufrecht erhalten. Das hat sich nach Sept. 2017 drastisch verringert, so dass viele Kursteilnehmer sich inzwischen abgewendet haben und in Nachbarstädten ihre Kurse besuchen. Auch etliche Dozent/innen stehen nicht mehr zur Verfügung. Dieses Absinken des Niveaus der Mülheimer VHS eher auf den Stand einer kleineren Mittelstadt in der Provinz ist umso bedenklicher, weil die Anforderungen an VHS in einer Großstadt, insbesondere im kriselnden Ruhrgebiet, in den ganzen letzten Jahren rapide gestiegen sind, ob es sich um Digitalisierung, Integration oder Demokratieförderung handelt.

Das verlorene Terrain kann mit dem vorgeschlagenen Fahrplan von Immoservice und Kämmerer nicht wieder aufgebaut werden, soll es womöglich auch nicht. Doch Bildungspolitik darf man nicht einer Immobilienwirtschaft überlassen, denn die interessiert sich logischerweise nicht an dringenden Bildungsbedürfnissen einer sich rapide ändernden Stadtgesellschaft.

Kurzum: Die bewährte Mülheimer VHS in der MüGa  muss schnellstmöglich wieder nutzbar gemacht werden, um den für das Allgemeinwohl zentralen Aufgabenbereich von Weiterbildung und Integration nach und nach wieder aufbauen zu können. Die vom Kämmerer vorgelegte Beschlussvorlage V 19/0932-01 ist dafür ungeeignet und sogar kontraproduktiv. Deshalb muss ein anderes Konzept her, was Herr Teich dankenswerterweise angeboten hat.

Dass nur dadurch der maroden Stadtkasse viel Geld erspart werden kann, müsste nicht nur den Kämmerer freuen. Denn damit ist es auch nicht mehr vonnöten, andere Schulen oder den Sport hinten anzustellen und gegen die VHS-Sanierung aufzubringen. Damit wäre auch ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Stadtgesellschaft getan. Die Glaubwürdigkeit von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung des Bürgerwillens wird mit der Beschlussvorlage V 19/0932-01 erheblich  zusätzlich beschädigt, auch wegen der gesamten Vorgeschichte der VHS-Auseinandersetzungen seit 2013.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Cevat Bicici, WIR AUS Mülheim

 

 

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